Stationäre Intensivbetreuung nach § 1831 BGB

Das Betreuungsangebot der Stationären Intensivbetreuung richtet sich an Menschen, die in besonderer Weise Halt und Orientierung benötigen. Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein richterlicher Beschluss nach § 1831 BGB.

Die Bewohner*innen leben in 8 Einzelappartements. Für zwei Bewohner*innen steht zusätzlich eine Wohneinheit als Zweizimmerwohnung zur Verfügung. Zudem gibt es Räumlichkeiten für gemeinschaftsstiftende Aktivitäten. Neben einem großen Küchen- und Essbereich gibt es einen Wohn,- Spiele- und Fernsehraum.

Unterstützung und Begleitung

Die Bewohner*innen werden so weit wie möglich in die täglichen Aufgaben mit eingebunden. Im Haus wird täglich gekocht und Essen zubereitet. Bei der Wäscheversorgung und Haushaltspflege werden sie regelmäßig angeleitet und gegebenenfalls unterstützt.

Wir arbeiten eng mit den gesetzlichen Betreuern zusammen. Gemeinsam mit ihnen und den Betreuten erstellen wir individuelle Hilfepläne, die auch den Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen regeln.

Kontakt

Luik, Birgit
Bereichsleitung

Rauscher, Carla
Sozialdienst
07121 384043
Sozialdienst@gprt.de

Kühn Annette  
Sozialdienst  
07121 384043
Sozialdienst@gprt.de